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Rechtsanwalt Stefan Holzbock Fachanwalt für Medizinrecht in Augsburg

Herzlich willkommen auf meiner Website. Mein Name ist Stefan Holzbock, und ich bin Fachanwalt für Medizinrecht in Augsburg. Mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten und umfangreichen Zusatzqualifikationen stehe ich Ihnen kompetent zur Seite, um Sie in Ihrem rechtlichen Anliegen zu vertreten. Zusätzlich übe ich die Tätigkeit eines Heilpraktikers für Psychotherapie aus.


 

Meine rechtlichen Schwerpunkte als Fachanwalt sind:

Arzthaftungsrecht
 

Recht der Personenschäden / Geburtsschadensrecht

Honorarrecht der Heilberufe
 

Krankenkassenrecht

Heilpraktikerrecht / Kassenarztrecht

 Sozialrecht, soweit zum Medizinrecht gehörig

Am 04.02.2008 erhielt ich die Erlaubnis, den Titel des Fachanwalts für Medizinrecht von der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirkes München zu führen.
Zusätzlich zu meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich befugt, die Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie auszuüben. Als Heilpraktiker für Psychotherapie verfüge ich über besondere Qualifikationen, um einfühlsam auf Menschen einzugehen, die schädigende Erfahrungen gemacht haben.

Wichtige Rechtsgebiete Ihres Fachanwalts

Familienrecht

Mietrecht

Strafrecht

Ich, Rechtsanwalt Stefan Holzbock, lege großen Wert darauf, jeden Fall individuell zu betreuen. Gerade im komplexen Bereich des Familienrechts arbeite ich eng mit meinen Mandanten zusammen, um die Beratung und Dienstleistungen genau auf ihre spezifischen Bedürfnisse abzustimmen. 

Als Rechtsanwalt bin ich darauf spezialisiert, sowohl Mieter als auch Vermieter zu beraten und ihnen dabei zu helfen, ihre Rechte und Pflichten aus beiden Perspektiven zu verstehen. Mein Ziel ist es, eine Einigung zu erzielen, die eine Streitbeilegung ohne finanzielle Schäden ermöglicht. 

Wenn Sie mit einer Straftat angeklagt wurden, stehe ich, Ihr Strafverteidiger Stefan Holzbock, Ihnen zur Seite. Ich übernehme die Vertretung während des gesamten Strafverfahrens und kümmere mich darum, Informationen über Ihren Fall zu beschaffen. 

Die Philosophie meiner Kanzlei

Es kostete mich nicht mehr Mühe, diese Zahlungserleichterung durchzusetzen, als es mich gekostet hatte, die Parteien als Fachanwalt vor den Schiedsrichter zu bringen. Beide waren froh über den Erfolg, und beide stiegen in der Wertschätzung der Öffentlichkeit (…). Ich hatte begriffen, dass es die wahre Aufgabe des Anwalts ist, die Parteien, die der Hader entzweit hat, wieder zusammenzuführen. Diese Lehre hat sich so unauslöschlich in mein Bewusstsein eingebrannt, dass ein großer Teil meines Wirkens in den 20 Jahren meiner Anwaltstätigkeit darin bestand, in hunderten von Fällen persönliche Vergleiche zustande zu bringen. Ich habe dabei nichts verloren – nicht einmal Geld, jedenfalls nicht meine Seele (aus Mahatma Gandhi – Mein Leben, Frankfurt am Main, 1983, Seite 86).

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